Stadtverordnetenversammlung per Handy und PC folgen können

05.07.2021

Am 06.07.2021 steht der unser Initiativantrag auf dem letzten TOP der Stadtverordnetenversammlung zur Aussprache und Abstimmung. Wir wollen, dass die Laubacher Politik transparenter wird.

Initiativantrag der FDP-Fraktion

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

dass künftig alle Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. Sitzungen der Ausschüsse nach § 51a HGO per Audio-Livestream in Echtzeit aufgenommen und auf die städtische Homepage www.laubach-online.de übertragen werden.

Diese Aufnahmen werden von dort aufrufbar übertragen, aber nicht zum späteren Abfruf gespeichert und entsprechen einer Übertragung per Lautsprecher in einen anderen Raum.

Auf eine Videoübertragung wird verzichtet, um das Verfahren einfach zu gestalten und nach Möglichkeit ohne Kosten für die Stadt Laubach zu realisieren.

Der Magistrat koordiniert die zeitnahe technische Realisierung dieser Maßnahmen zusammen mit der IT-Fachabteilung der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher sowie medienrechtlicher Bestimmungen, ggf. unter Zuhilfenahme externer Dienstleister.

Die Stadtverordnetenversammlung möge in diesem Zusammenhang ebenfalls beschließen:

Antrag auf Änderung der Hauptsatzung der Stadt Laubach

§ 3 ist zu ergänzen um Abs. 3

Die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung bzw. Sitzungen der Ausschüsse nach § 51a HGO können im Internet als Livestream zugänglich gemacht werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.

Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach

§ 19 Abs. 2

Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt. Andere Tonaufzeichnungen sowie Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind von der oder dem Vor-sitzenden vor Beginn der Sitzung anzukündigen. Sie sind nur zulässig, wenn kein/e Stadtverordnete/r widerspricht.

ist zu ersetzen durch:

Tonaufzeichnungen im Sitzungsraum sind grundsätzlich nur als Hilfsmittel der Schriftführung für die Anfertigung der Sitzungsniederschrift erlaubt.

Tonübertragungen der Versammlungsleitung oder von Redebeiträgen in andere öffentliche Räume oder ins Internet bedürfen keiner gesonderten Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung; der Übertragung eigener Beiträge können Versammlungsteilnehmer durch vorherige Anzeige bei der Versammlungsleitung widersprechen.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sind von der oder dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzukündigen. Sie sind nur zulässig, wenn kein/e Stadtverordnete/r widerspricht.

Begründung: Politik braucht Öffentlichkeit. Das Interesse an Kommunalpolitik hat zugenommen, aber nicht nur Corona, sondern auch Familie und Beruf erschweren die Teilhabe an lokalen politischen Entscheidungsprozessen. Ihre Arbeit hier kann eigentlich nur über die Zeitungen wahrgenommen und bewertet werden.

Livestreams aus dem Stadtparlament werden deshalb von immer mehr Städten bei geringen Kosten genutzt, um gesellschaftliche Diskussionen zu beleben und eine breitere Öffentlichkeit herzustellen. Wir sollten uns dem nicht verschließen.

Dem Beispiel der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung folgend favorisieren wir eine Nur-Ton-Übertragung und würden auf ein Livebild verzichten wollen. Das kann mögliche Hemmschwellen herabsetzen, der sich Abgeordnete ausgesetzt sehen könnten.